Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (Attest) und Vorgehensweise bei der Auflage von amtsärztlichen Attesten (Amtsarzt)

Attest (§ 20 RPO)

  • Sofern Sie bereits zu einer Prüfung angemeldet sind und sich nicht mehr innnerhalb der Abmeldefrist abmelden können oder gemäß Studienplan zur Teilnahme verpflichtet sind, ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen
  • Das Attest kann entweder per E-Mail, Post oder durch Einwurf im Briefkasten vor dem Prüfungsamt (mit Angabe der Matrikelnummer auf dem Attest) eingereicht werden
  • Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
  • Der Zeitraum der Erkrankung muss explizit vermerkt sein (falls das Enddatum noch nicht feststeht, muss ein vorläufiges Enddatum vermerkt sein)
  • Eine Diagnose wird nicht benötigt.
  • Im Falle einer bestehenden Schwangerschaft können abweichende Regelungen bestehen. Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsamt zwecks individueller Beratung.



Amtsarzt (§ 20 (3) RPO)

  • Der Prüfungsausschuss kann in Zweifelsfällen oder im Wiederholungsfall die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen. Die Studierende/der Studierende wird davon schriftlich, vom Prüfungsamt, in Kenntnis gesetzt.
  • Die Übersicht über die Amtsärzte/Gesundheitsämter im Saarland finden Sie hier

Üblicherweise muss ein ärztliches Attest mit der Diagnose, den Symptomen und der bereits eingeleiteten Therapie vorgelegt werden. Das Vorstellen beim Amtsarzt muss spätestens am darauffolgenden Werktag erfolgen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gesundheitsamt.

Falls Sie sich zu einer Behandlung im Krankenhaus befinden, reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Krankenhaus aus!

  •  Von der Auflage kann abgesehen werden, wenn z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Familienpflichten vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung:

http://htwsaar.de/service/studieren-mit-behinderung

Studieren mit Familie:

http://htwsaar.de/service/familiengerechte-hochschule/studieren-mit-kindern

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch (innerhalb der Sprechzeiten) an das Prüfungsamt (Tel 0681 5867 118 oder per E-Mail an

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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