Studiengang im Überblick

Abschluss Bachelor of Arts
Regelstudienzeit 6 Semester
Studienbeginn Wintersemester
Bewerbungsfrist 15. Juli

Pädagogik der Kindheit

Kinder individuell auf ihr Leben vorzubereiten, sie mit Wärme und Kompetenz in ihrer geistigen und seelischen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen – das ist es, was die pädagogische Arbeit mit Kindern so erfüllend macht. Dabei ändern sich die Erwartungen der Gesellschaft an die pädagogischen Fachkräfte und ihre Erziehungsarbeit ständig. Aktuell rückt der Bildungsauftrag an Kitas und angrenzende Berufsfelder immer mehr in den Fokus. Dabei sollen die Kitas nicht verschult arbeiten und zugleich dem allgemeinen Bildungsbegriff nach Humboldt gerecht werden, der neben dem Erwerb von Fähigkeiten und Wissen auch die Förderung der individuellen Persönlichkeit von Kindern und ihren Talenten vorsieht.

Auf diese Herausforderungen bereitet unser Studiengang Pädagogik der Kindheit unsere Studierenden, die meist als Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der Kita tätig sind, optimal vor. Dabei konzentrieren wir uns auf die Professionalisierung der sozial- und kindheitspädagogischen Arbeit mit Kindern, vermitteln Grundlagen der Psychologie, Gesundheitswissenschaft und Rechtsprechung im Kinder- und Jugendbereich sowie Kompetenzen für Leitungs- und Managementaufgaben. Hierzu greifen wir neben verschiedenen Praktika auch auf bewährte Methoden der Supervision für eine verbesserte Didaktik und die Fähigkeit zur Selbstreflexion zurück.

Mit dieser fundierten Grundlage qualifizieren wir unsere Studierenden mit wissenschaftlichen Methoden dafür, Bildungsprozesse von Kindern pädagogisch noch professioneller zu begleiten und sie als kompetente Individuen zu fördern, die ihre Lebenswelt aktiv erforschen und mitgestalten.

Kernfragen des Studiengangs

Der Bachelor-Studiengang Pädagogik der Kindheit beschäftigt sich mit folgenden Fragen:

  • Wie funktioniert wissenschaftsgestützte pädagogischen Arbeit in Kitas und angrenzenden Berufsfeldern?

  • Was sind die Grundlagen einer reflektierten, sensiblen und selbstbewussten Berufshaltung?

  • Wie kann man den zunehmend komplexen Anforderungen der frühkindlichen Bildungsarbeit gerecht werden?

  • Wie lassen sich rechtliche und administrative Kriterien mit pädagogischen Erfordernissen in Einklang bringen?

Das Studium wird in Form von Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Supervision), Studienzirkeln und begleiteten Praxisprojekten sowie durch Selbststudium (z.B. in Form von Studienbriefen und elearning-Angeboten) organisiert. Die Präsenzphasen finden ab dem dritten Semester in der Regel in Form von Blockwochen zu Beginn des Semesters und während der Vorlesungszeit monatlich an zwei Tagen (Freitag, Samstag) ganztägig statt.

Berufsperspektiven und Karriere

Ein zunehmend anspruchsvoller Bildungsauftrag und der Mangel an Fachkräften sorgen für einen steigenden Bedarf an qualifizierten pädagogischen Mitarbeitenden mit Managementqualitäten. Dank des Wissens und den Kompetenzen, die wir unseren Absolventen während ihres Studiums vermitteln, sowie ihrem persönlichen Engagement und Einfühlungsvermögen sind sie für eine erfolgreiche Laufbahn mit Leitungsfunktionen bestens gerüstet.

Die Berufsfelder, in denen unsere Absolventen später tätig sein werden, sind dabei äußerst vielfältig. Der erfolgreiche Abschluss unseres Studiengangs befähigt sie dazu, etwa in Kitas, Familienzentren, Frühfördereinrichtungen, Kinderdörfern oder der offenen Kinderarbeit zu arbeiten. Sie sind für nahezu alle Aspekte der pädagogischen Arbeit, der Verwaltung und der Zusammenarbeit mit Trägern und Eltern verantwortlich. So leiten sie Teamsitzungen, kümmern sich um die Weiterbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, entwickeln pädagogische Konzepte, erarbeiten Dienstpläne, führen Aufnahmegespräche mit Eltern und treffen als verantwortliche Führungskraft wichtige Entscheidungen für ihre Einrichtung.

Studienverlauf

Der Bachelor-Studiengang Pädagogik der Kindheit ist auf sechs Semester angelegt. Ab dem dritten Semester liegen die Präsenzphasen in der Regel am Semesterbeginn mit einer Blockwoche und während der Vorlesungszeit in Form von ganztägigen Blockterminen, die möglichst an einem Wochenende pro Monat stattfinden. Für die akademische Ausbildung vergeben wir 180 ECTS-Punkte, wovon 45 ECTS-Punkte auf die Praxisphasen entfallen, die sich über die gesamte Studiendauer erstrecken.

Vermittelte Kenntnisse

Dabei vermitteln wir unseren Studierenden Kenntnisse aus folgenden wissenschaftlichen Bereichen:

  • Wissenschaftliches Denken, Arbeiten und Argumentieren
  • Sozialpädagogische, kindheitspädagogische, (sozial-) psychologische und gesundheitswissenschaftliche Grundlagen
  • Grundlagen der Sozialisation, Erziehung und Bildung
  • Rechtliche und administrative Grundlagen
  • Professionelles Handeln • Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen
  • Einführung in das Kinder- und Jugendhilferecht
  • Didaktik und Methodik • Leitungsaufgaben
  • Forschungsmethoden und Evaluation
  • Organisationsentwicklung und Management
  • Sozial- und Bildungspolitik und sozialer Raum
  • Kooperation und Vernetzung

Praktika

Parallel zur ihrer akademischen Ausbildung absolvieren unsere Studierenden neben Orientierungspraktika auch solche in den Bereichen Forschung und Verwaltung. Zusätzlich sind die beiden Module Praktische Studien und Supervision in die Praxisphasen integriert.

Abschluss-Arbeit

In der Studienabschlussphase im letzten Semester erstellen die Studierenden schließlich ihre Bachelor-Abschlussarbeit, die sie einer mündlichen Prüfung vorstellen. Damit erlangen sie neben ihrem Bachelor-Titel auch die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in.

Zugangsvoraussetzungen

  • die Allgemeine- oder Fachhochschulreife oder ein von der zuständigen Schulbehörde / vom zuständigen Fachministerium als gleichwertig anerkannter Schulabschluss

  • ein insgesamt mindestens einjähriges Praktikum in Arbeitsfeldern bzw. Einrichtungen des Sozial-, Bildungs– und Gesundheitswesens. Dies kann in verschiedenen Arbeitsfeldern bzw. Einrichtungen absolviert worden sein.

Über die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen des saarländischen Hochschulgesetzes hinaus muss ein insgesamt mindestens einjähriges Praktikum in Arbeitsfeldern bzw. Einrichtungen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens nachgewiesen werden. Das erforderliche Praktikum kann in verschiedenen Arbeitsfeldern bzw. Einrichtungen absolviert worden sein. Der von der oder den Einrichtung/en zu erstellende Nachweis muss Angaben über das Arbeitsfeld und die Einrichtung, über die Tätigkeiten sowie über den zeitlichen Umfang des Praktikums enthalten. Der Nachweis kann bis zum Beginn des 3. Semesters nachgereicht werden.

Hinweis: Bei Personen mit einem Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in werden zusätzlich Leistungen im Umfang von zwei Semestern anerkannt

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